Verkehrswende
Roadmap Elektromobilität im Dezember fertig

Teslafahrer zahlen ab 2022 die höchste E-Abgabe. (Foto: © Alpiq, 2000-2015)
Olten (energate) - Die Roadmap zum Ausbau der Elektromobilität soll noch bis Dezember vorliegen. Der vom Bund angekündigte Massnahmenkatalog (energate berichtete) werde nicht nur Fördermassnahmen enthalten, sondern auch die Automobilindustrie, Mobilitätsanbieter und weitere Akteure in die Pflicht nehmen, sagte der Direktor des Bundesamts für Strassen (Astra), Jürg Röthlisberger, in einem Interview mit der "Berner Zeitung". So sei etwa die Automobilindustrie "gewillt mitzumachen" und habe im Sinne der Roadmap ihre Ziele für Neuwagen von zehn auf 15 Prozent bis 2022 angehoben.
Weiter anschieben will das Astra zudem den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Etwa zeitgleich mit der Roadmap werde die Behörde deshalb die Zuschläge zur Errichtung von Ladesäulen an den im Besitz des Bundes befindlichen Autobahnrastplätzen erteilen, kündigte der Astra-Direktor an. "Wir gehen davon aus, dass spätestens in vier Jahren alle Raststätten mit E-Zapfsäulen ausgerüstet sind", so Röthlisberger weiter. Geplant seien pro Rastplatz vier Ladestationen mit einer Leistung von je 150 kW und allen gängigen Steckertypen. Dabei unterstützt der Bund die bezuschlagten Firmen mit einer Vorinvestition in Höhe von rund 500.000 Franken pro Rastplatz für die Anschlussleitungen.E-Abgabe erst ab 2022
Später als ursprünglich geplant soll die Abgabe auf E-Fahrzeuge kommen, gekoppelt an die Ziele der Roadmap will der Bund diese statt 2020 nun erst 2022 einführen. Die Abgabe soll sich dann nach dem Gewicht des Autos richten. "Uns schweben plus/minus 500 Franken für zwei Tonnen vor", erklärt Röthlisberger. Ein Tesla-Fahrer komme somit auf den vollen Betrag, ein Fahrer eines Mittelklassewagens auf etwas mehr als die Hälfte. Ab 2030 sei dann eine leistungsabhängige Abgabe denkbar. E-Lastwagen sollen von dieser Abgabe befreit bleiben, weil sie "immer noch bedeutend teurer als herkömmliche Lastwagen mit einem Verbrennungsmotor" sind. Zudem hätten sie durch das hohe Batteriegewicht, auch eine vergleichsweise geringere Nutzlast. "Deshalb ist es unserer Ansicht nach nicht gerechtfertigt, die E-Lastwagen mit einer E-Abgabe zu belasten, zumindest nicht in der Pionierphase, die wohl noch zehn Jahre andauern dürfte", so der Direktor abschliessend. /ml