Berlin (energate) - Die Bundesregierung will die Produktion von grünem Wasserstoff über günstige Strompreise anreizen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat dabei zwei Varianten im Blick, wie der Redaktion vorliegende Unterlagen zeigen. Rund 80 Prozent der Kosten für die Elektrolyse von Wasserstoff sind Stromkosten. Die Bundesregierung hatte daher in der Nationalen Wasserstoffstrategie angekündigt, nach Wegen zu suchen, um die Produktion von grünem Wasserstoff von der Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu befreien (
energate berichtete).
Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Befreiung umzusetzen. Das geht aus Unterlagen einer internen Veranstaltung mit Branchenvertretern vom 18. August hervor. Demnach liesse sich die geltende Umlagebefreiung von Stromspeichern auf Energiespeicher ausweiten. Das Ministerium nennt als Vorteil dieser Variante die einfache rechtliche Umsetzung und den geringen Aufwand für die Unternehmen. Allerdings bestünden erheblich verfassungsrechtliche und beihilferechtliche Bedenken, heisst es in den Dokumenten.
Besondere Ausgleichsregelung für Wasserstoffproduktion
Offenbar läuft es daher nun auf die zweite Variante hinaus, die Ausweitung der Besonderen Ausgleichregelung, mit der Stromkostenintensive Unternehmen von der EEG-Umlage entlastet werden. Sie würde dann auf Anlagen zur Produktion von grünem Wasserstoff ausgeweitet. Das Bundeswirtschaftsministerium nennt als zentralen Vorteil, dass diese Regelung beihilferechtlich und verfassungsrechtlich anerkannt sei. Zudem werde eine Ungleichbehandlung von Elektrolyseuren, die bereits unter die Regelung fallen, und weiteren Akteuren vermieden. Das Bundeswirtschaftsministerium betont zudem, dass zu Anfang zwar ein Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen entstehe, danach aber Rechtssicherheit herrsche. Die Besondere Ausgleichsregelung ist Teil des EEG. Änderungen liessen sich bereits in der bevorstehenden Novelle des Gesetzes unterbringen (
energate berichtete). /kw