Der Kanton Freiburg formuliert in seiner Strategie insgesamt 115 Massnahmen zugunsten des Klimas. (Foto: Adobe Stock/Erwin Wodicka)
Freiburg (energate) - Der Freiburger Staatsrat hat am 16. Oktober die öffentliche Vernehmlassung seines Klimaplans eröffnet. Seine Klimastrategie sieht 115 Massnahmen vor, die zwischen 2021 und 2026 umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen betreffen sieben Schlüsselbereiche: Wasser, Biodiversität, Raum und Gesellschaft, Mobilität, Energie und Gebäude, Landwirtschaft und Lebensmittel sowie Konsum und Wirtschaft.
Die Massnahmen zum Klimaschutz würden sich in vielen Bereichen auswirken und sowohl für die Bürger als auch für die Beschäftigung und die Wirtschaft vorteilhaft sein, so der Staatsrat. Der Entwurf der Freiburger Klimastrategie stelle eine adäquate Koordination mit anderen sektorspezifischen und sektorenübergreifenden Politiken und Strategien sicher und vermeide dabei Doppelspurigkeiten. So würden bestehende Massnahmen verstärkt und neue ehrgeizige Massnahmen vorgeschlagen.
Freiburg hat vollständige Kohlenstoffbilanz erstellt
Für die Umsetzung seien 22,8 Mio. Franken in Ergänzung zu den in anderen Politikbereichen (Energie, Mobilität, Bau usw.) eingesetzten Mitteln nötig, so der Staatsrat. Für die Erarbeitung des Klimaplans sei ganz gezielt ein partizipativer Prozess gewählt worden, um die spezifischen Bedürfnisse und Erwartungen der verschiedenen Akteure im Kanton Freiburg bestmöglich zu integrieren und um koordiniert vorzugehen. Dabei seien die betroffenen kantonalen Dienststellen sowie Vertreter der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft einbezogen worden.
Der Kanton Freiburg gehört laut eigenen Angaben zu den ersten Kantonen, die eine vollständige Kohlenstoffbilanz erstellt und hierfür eine Schätzung ihres gesamten CO2-Fussabdrucks vorgenommen haben. Die Kohlenstoffbilanz umfasst demnach nicht nur die direkten Emissionen (Emissionen auf dem Kantonsgebiet), sondern auch die importierten und exportierten Emissionen (ausserkantonale Emissionen). Die Berechnung des CO2-Fussabdrucks habe es möglich gemacht, die Aktivitäten mit den höchsten Treibhausgasemissionen zu bestimmen. Auf dieser Grundlage seien für jede Achse die Ziele und Massnahmen zur Verminderung definiert worden.
Klimamassnahmen sollen alle fünf Jahre angepasst werden
Die Umsetzung der sogenannten Kernmassnahmen, zu denen beispielsweise die Pilotprojekte zur Vernetzung resilienter Biotope oder eine klimaangepasste Landwirtschaft gehört, gilt als dringend und soll deshalb bereits im Herbst 2021 beginnen. Der Staatsrat hat sich für eine iterative und kooperative Methode entschieden. Er will die verschiedenen Massnahmen über die im Plan benannten Dienststellen durchführen und den Grad der Umsetzung der Massnahmen mit einem Monitoring-Instrument und mit Indikatoren regelmässig bewerten. Die Klimapolitik und die Massnahmen sollen im Anschluss an jede Monitoring-Periode des Massnahmenplans, das heisst alle fünf Jahre, und entsprechend der Wirksamkeit der eingesetzten Massnahmen angepasst werden. Die Vernehmlassung zum Klimaplan dauert bis 16. Januar 2021. /ms
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