Schaffhausen (energate) - Der Kantonsrat will Energieschleudern bei den Heizungen zum Verschwinden bringen. Er spricht sich in einer Gesetzesrevision für eine Light-Version der Mustervorschriften im Gebäudebereich aus. Nach diesem am 26. Oktober gefällten energiepolitischen Entscheid müssen Neubauten künftig einen besseren Wärmeschutz erfüllen und in der Regel eine kleine Solarstromanlage aufweisen. Komplett unsanierte Wohnbauten mit sehr hohen Energieverbrauch von über 18 l/m² Erdöläquivalent müssen beim nächsten Heizungsersatz mindestens 10 Prozent an erneuerbaren Energien für Heizung und/oder Warmwasser einbringen oder einsparen. Um die Umstellung bis 2035 zu erleichtern, soll der Heizungsersatz übergangshalber aus dem Energieförderprogramm unterstützt werden, so der Regierungsrat in seinem Antrag an das Parlament.
"Der Kanton braucht die EKS weiterhin"
Dieses hiess den politischen Kompromissantrag, der in der Diskussion auch als "austarierte Unzufriedenheit" bezeichnet wurde, an seiner Sitzung letztlich einstimmig gut. "Unter dem Strich sehen wir die Entscheidung als fair, durch das Parlament breit abgestützt und praktikabel an": So nahm Thomas Fischer, CEO des Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS), auf Anfrage von energate Stellung zum Parlamentsbeschluss, der noch dem Referendum untersteht. Die Regierung legte am Montag dem Kantonsrat auch noch ihre Eignerstrategie für das Kantonswerk vor. "Der Kanton braucht die EKS weiterhin", heisst es einleitend im bereits Anfang 2020 verabschiedeten Papier. Der Regierungsrat habe daher "alles Interesse, die EKS gut am Markt zu positionieren, damit sie zur Bewältigung der Herausforderungen im liberalisierten Markt gut gerüstet ist und langfristig bestehen kann".
Als Eigner macht er klare Umsatzvorgaben
Für den Schaffhauser Regierungsrat ist die Positionierung der EKS über die klassischen Geschäftsbereiche Netz und Strom hinaus für die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens, aber auch als Steuer- und Dividendenzahler von jährlich rund 6 Mio. Franken in die Kantonskasse "von hoher strategischer Wichtigkeit". Konkret erwartet der Eigner im Mittel über vier Jahre die Erreichung von zwei Prozent Umsatzwachstum in allen Geschäftsfeldern ausserhalb des Monopols, eine Ebitda-Marge von über 12 Prozent, eine Eigenkapital-Quote von mehr als 60 Prozent sowie einen Netto-Cashflow über null. "Die Eignerstrategie liefert die nötigen Leitlinien für die Unternehmensstrategie", lautet der Kommentar des EKS-CEO zum strategischen Papier, das Thomas Fischer als ausgewogen bezeichnet.
Im Anhang zum Strategiepapier legt die Regierung weiter noch Anforderungen fest für die Mitglieder des EKS-Verwaltungsrates mit dem Präsidium und definiert die Grenzen für deren Entschädigung. Diese beträgt höchstens 26.000 Franken für den VR-Präsidenten (aktuell Regierungsrat Martin Kessler), 18.000 Franken für den Vizepräsidenten (Ständerat Hannes Germann) und je 12.000 Franken für die übrigen vier Mitglieder. /at