Seit Juni ist die neue Verordnung in Kraft, die Energiespar-Contracting für Liegenschaftsbesitzer attraktiver macht. (Foto: Adobe Stock)
Olten (energate) - Energiespar-Contracting (ESC) sei insbesondere für Massnahmen mit kurzer Payback-Zeit geeignet. Das sagte Felix König vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am diesjährigen Swiss ESCO Summit, der von Swissesco organisiert worden ist. Wann eine Payback-Zeit, also die Zeitspanne der Amortisation, als "kurz" gelte, sei allerdings eine Ermessensfrage, ergänzte König auf energate-Nachfrage. Er selbst erachte die Dauer von höchstens fünf Jahren als kurze Payback-Zeit, so König.
Die Payback-Zeit erwähnte König bei einem Referat, das er zur angepassten Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) am Summit hielt. Diese erlaubt seit Juni eine Überwälzung des ESC-Aufwands als Nebenkosten für höchstens zehn Jahre. Zuvor, so König, hätten Wohneigentümer auf ESC häufig verzichtet, weil sie die Kosten nicht oder nur ungenügend auf den Mietzins hätten überwälzen können. In den Monaten, seit die neue Verordnung in Kraft ist, habe das BWO einige Rückmeldungen erhalten, so König. "Diese stammten vor allem von Energiedienstleistern, die daran interessiert sind, mit Liegenschaftseigentümern ein Energiespar-Contracting abzuschliessen und sich für die Umsetzung beraten lassen wollten." Schon vor der Verordnungsänderung habe es Anfragen von Anbietern von Energiespar-Massnahmen gegeben, die sich für den Mietmarkt (Wohnungen und Geschäftsräume) interessierten. "Diesen konnte bislang kein gangbarer Umsetzungsweg empfohlen werden", sagt König. Dies habe sich durch die VMWG-Anpassung geändert. Eigene Erfahrungswerte mit der neuen Verordnung habe das BWO aber noch nicht.
ESC ermöglicht bessere Planbarkeit
Das ESC ist eine Alternative zu herkömmlichen Gebäudesanierungen. Diese umfassen oft Massnahmen zur Verhinderung von Wärmeverlusten sowie die Erneuerung von Anlagen und Gebäudetechnik. Die dazu gehörigen Leistungen erbringen in der Regel unterschiedliche Partner. Das Problem laut BWO: Es bleibt ungewiss, ob die einzelnen Leistungen aufeinander abgestimmt sind und das volle Sparpotenzial ausgeschöpft wird.
Hier kommt das ESC ins Spiel. Mit diesem verpflichtet sich ein Energiedienstleister (Contractor oder Energy Service Company, ESCO) gegenüber einem Eigentümer, den Energieverbrauch einer Liegenschaft durch geeignete technische und eventuell bauliche Massnahmen zu senken. Grundsätzlich kommen laut BWO in diesem Zusammenhang alle denkbaren Energieeffizienzmassnahmen in Frage, etwa die Optimierung des Betriebs von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen und der Gebäudeautomation, der Ersatz einzelner Anlagen und Installationen oder auch die Verbesserung der Wärmedämmung. Der Energiedienstleister garantiert dabei über die Vertragsdauer Energieeinsparungen in einem bestimmten Umfang. Damit werden gemäss BWO für die Liegenschaftseigentümer die Energiekosten besser planbar. Das Projekt kann unterschiedlich finanziert werden: durch den Energiedienstleister, den Kunden aber auch durch dritte Geldgeber. /ms
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