Bern (energate) - Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-S) will die Erzeugung erneuerbarer Energien aus Biogas, Kleinwasserkraft, Wind, Geothermie und Photovoltaik weiterhin fördern. Das hat sie am 15. Januar beschlossen. Dazu hat sie eine
parlamentarische Initiative von Nationalrat Bastien Girod (Grüne) angenommen. Diese fordert, dass auch neue Windenergie-, Kleinwasserkraft-, Biogas-, Geothermie- und Photovoltaikanlagen ab 100 kW eine Einmalvergütung erhalten, ähnlich wie dies etwa für erweiterte oder erneuerte Kleinwasserkraftanlagen ab 300 kW sowie neue Holzheizkraftwerke der Fall sei. Begründung: Ab 2023 wären die erwähnten Anlagen benachteiligt, weil für gewisse erneuerbare Energien eine Einmalvergütung eingeführt wurde und später die KEV auf 2023 und die Einmalvergütung auf 2031 befristet wurden.
Das Investitionsaufkommen soll insbesondere über Einmalvergütungen erhalten werden, ähnlich wie dies der Bundesrat für die Revision des Energiegesetzes angekündigt habe, schreibt die Urek-S. Mit ihrer Unterstützung der parlamentarischen Initiative gehe es ihr nicht um einen Vorgriff auf diese Revision, sondern darum, den Zuwachs an einheimischen erneuerbaren Energien nicht zu gefährden. Die Urek des Nationalrates werde nun eine entsprechende Vorlage ausarbeiten. /ms