Die Projekte zum Mobility-Pricing betreffen unter anderem den öffentlichen Verkehr. (Foto: zVg/Hess AG)
Bern (energate) - Der Bundesrat hat entschieden, ein Gesetz für Pilotprojekte zu Mobility-Pricing in die Vernehmlassung zu geben. Verantwortlich dafür seien je nach Ausgestaltung die Kantone und Gemeinden oder interessierte Organisationen, teilte die Landesregierung mit. Verschiedene Regionen hätten dem Bund signalisiert, Mobility-Pricing im Rahmen eines Pilotprojekts erproben zu wollen. "Mobility-Pricing kann dazu beitragen, Verkehrsprobleme zu lösen. Das hat eine theoretische Wirkungsanalyse am Beispiel des Kantons Zug gezeigt", so der Bundesrat. Damit Mobility-Pricing in der Praxis getestet werden könne, brauche es eine entsprechende rechtliche Grundlage.
Kantone und Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, Pilotprojekte durchzuführen. Das auf zehn Jahre befristete Bundesgesetz soll es erlauben, neuartige Preissysteme zur Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens zu erproben, sowohl im motorisierten Individualverkehr als auch im öffentlichen Verkehr. Mit dem Gesetz soll zudem die Grundlage geschaffen werden, damit der Bund Pilotprojekte finanziell unterstützen kann. Denn die Erkenntnisse daraus könnten gesamtschweizerisch von Interesse sein, etwa hinsichtlich der Akzeptanz von Mobility-Pricing in der Bevölkerung.
Auch Projekte mit Freiwilligen
Das Gesetz unterscheidet zwischen Pilotprojekten, bei denen für die Verkehrsteilnehmer der betreffenden Region eine Abgabepflicht besteht, und Projekten, an denen sie freiwillig teilnehmen können. Die Umsetzung der Pilotprojekte mit Abgabepflicht obliege den Kantonen oder Gemeinden. Sie müssen vom Kanton bewilligt werden, auf dessen Gebiet das Projekt getestet wird. Der Kanton muss beim Uvek eine Genehmigung einholen. Projekte mit Freiwilligen können auch von interessierten Organisationen durchgeführt werden.
"Verschiedene Regionen haben Interesse an der Durchführung eines Pilotprojektes bekundet", so der Bundesrat weiter. Das Uvek sei daran, die dazu eingereichten Projektideen mit den interessierten Kantonen, Gemeinden und Städten zu bereinigen und zu konkretisieren. Gestützt darauf werden als Nächstes für einige dieser Projektskizzen Machbarkeitsstudien durchgeführt. Damit solle die Frage geklärt werden, welche der vorgeschlagenen Pilotprojekte realisiert werden können. Die Machbarkeitsstudien sollen bis 2022 vorliegen. Sie laufen parallel zum Gesetzgebungsprozess, damit die Pilotprojekte "rasch starten können", sobald das neue Gesetz in Kraft tritt. Dies sei aus heutiger Sicht auf Anfang 2024 geplant.
Planungen seit Februar 2020
Der Bund hatte im Februar 2020 Kantone und Städte kontaktiert, um das konkrete Interesse an einem Pilotprojekt auszuloten. Darauf seien beim Bund mehrere Ideen oder Projektskizzen eingereicht worden, hiess es. Gemeldet haben sich die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Genf, Jura, Thurgau (Frauenfeld), Wallis und Zug sowie die Städte Bern, Biel/Bienne, Delémont und Zürich. Die interessierten Kantone, Städte und Gemeinden wurden dann gebeten, ihre Projektskizzen und Ideen im Hinblick auf eine allfällige weitere Vertiefung ihrer Machbarkeitsstudie zu präzisieren. /df
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