Die Solaranlagen könnten auch explizit im Contracting-Modell erstellt werden. (Foto: BKW AG)
Bern (energate) - Die Delegierten der Grünen Bern haben am Abend des 16. Februar einstimmig grünes Licht zur Lancierung einer kantonalen Solar-Initiative gegeben. Die Initiative zielt auf das kantonale Energiegesetz ab und sieht auch eine Solarpflicht auf bestehenden Bauten vor. Dies wäre eine schweizweite Neuheit, wie auch David Müller, Vize-Präsident der kantonalen Partei, an der Delegiertenversammlung feststellte. "Wir können hier im Kanton Bern also Vorreiter sein", sagte Müller dazu. Bei der Solarpflicht auf bestehenden Bauten sehen die Grünen eine Übergangsfrist bis 2040 vor.
Der vorläufige Initiativtext sieht im Weiteren eine Reihe von zusätzlichen Ausnahmeregelungen vor: Erstens greift die Vorschrift nur anlässlich "umfassender" Dach- oder Fassadenerneuerungen. Zweitens sollen sich die Hauseigentümer durch die Leistung einer Ersatzabgabe von der Solarpflicht befreien lassen können. Die Ersatzabgabe wiederum soll sich aus der Differenz zwischen der minimal zu installierenden Leistung und der effektiv installierten Leistung der Solaranlage ergeben und maximal 1.000 Franken pro kW betragen. Die genaue Höhe sowie weitere Modalitäten soll der Regierungsrat per Verordnung festlegen. Drittens gibt es in den Plänen der Grünen auch eine Härtefallklausel, mit welcher der Kanton die Grundeigentümer von der Solarpflicht befreien lassen kann.
Contracting-Modelle explizit erlaubt
Weiter einschränkend gilt, dass die Dach- oder Fassadenflächen nur dann für die Solarenergie genutzt werden müssen, wenn sie sich "dafür eignen und die Installation zumutbar ist". Was das genau bedeutet, soll wiederum die Exekutive festlegen. "Der Regierungsrat legt die Eignung, die Zumutbarkeit und den Umfang der minimal zu installierenden Leistung der Anlage durch Verordnung fest. Er berücksichtigt die Energiebezugsfläche als Berechnungsgrundlage für die minimale selbst zu erzeugende Energie", heisst es im Initiativtext.
Nicht einschränkend, sondern unterstützend würden drei weitere Bestimmungen wirken. So soll die (durch die Gemeinden) erhobene Ersatzgabe für nicht oder zu kleine Photovoltaikanlagen zweckgebunden zur Förderung der effizienten Energienutzung und der erneuerbaren Energien eingesetzt werden. Zudem soll der Regierungsrat Anreize schaffen, damit die Solarpflicht auf Bestandsbauten schnell umgesetzt wird. Letztlich könnten Grundeigentümer ihre Pflicht zur Solarenergieproduktion auch Dritten zur Erfüllung übertragen. "Contracting-Modelle sind also explizit erlaubt", meinte Müller dazu.
Solarpflicht auch auf Neubauten
Ebenfalls im Visier der Grünen sind Neubauten - denn auch hier ist eine Solarpflicht auf Dächern und Fassaden vorgesehen. Wie bei den Bestandsbauten soll auch hier der Regierungsrat die Details festlegen. Im Gegensatz zu den bestehenden Bauten ist hier aber keine Übergangsfrist vorgesehen.
Der Initiativtext befindet sich derzeit in der finalen juristischen Prüfung. Einzelne Formulierungen und Begriffe könnten demnach noch angepasst werden. Mit der Unterschriftensammlung soll Ende April begonnen werden. /mg
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