Herisau (energate) - Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat sich am 22. Februar in erster Lesung mit dem neuen Energiegesetz befasst. Dabei hat sich er sich beim Heizungsersatz klar für das sogenannte "Basler Modell" ausgesprochen. Konkret stimmte der Kantonsrat mit 54 zu 3 Stimmen
für den entsprechenden Antrag der Kommission Bau und Volkswirtschaft. Das "Basler Modell" verlangt, dass beim Heizungsersatz in bestehenden Wohnbauten komplett auf erneuerbare Energien umgestellt werden muss, soweit dies technisch möglich ist und es nicht zu Mehrkosten führt. Der Regierungsrat wollte in dieser Frage weniger weit gehen. Er hatte im Sinne der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) vorgeschlagen, dass der Anteil an nichterneuerbarer Energie nach einem Heizungsersatz höchstens noch 90 Prozent des massgebenden Bedarfs betragen darf (
energate berichtete).
Praktisch mit dem gleichen Stimmverhältnis (53:3) stimmte der Kantonsrat einem weiteren verschärfenden Antrag der Kommission zu. So sollen bis 2035 mindestens 40 Prozent des im Kanton verbrauchten Stroms im Kanton selbst aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Der Regierungsrat hatte in seiner Version des Energiegesetzes kein explizites Erneuerbaren-Ausbau-Ziel vorgeschlagen. Er wollte hier vor allem mit dem Energiekonzept arbeiten, heisst es in den
Unterlagen.
15-jährige Frist für Elektroheizungen
Gegen die Kommission und damit für die schärfere Variante des Regierungsrats stimmte der Kantonsrat hingegen in der Frage, wie lange Elektroheizungen noch in Betrieb sein dürfen. Demnach sind Elektroheizungen innert 15 Jahren nach Inkrafttreten der Teilrevision des Energiegesetzes zu ersetzen. Die Kommission hatte hier vorgeschlagen, dass die Anlagen erst mit dem Erreichen der technischen Lebensdauer ersetzt werden müssen.
Die Teilrevision des Energiegesetzes wurde in der Schlussabstimmung mit 52 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen genehmigt. Die zweite Lesung soll in der Juni-Sitzung des Kantonsrates stattfinden. /mg