Bern (energate) - Mit Anreizen statt Verboten will der Kanton Bern zu seinem neuen Energiegesetz kommen. Daher wird in der neuen Vorlage auf ein Verbot für Ölheizungen verzichtet. Das teilt der Berner Regierungsrat zur Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Entwurf mit. Dieser wurde ausgearbeitet, nachdem eine erste Gesetzesvorlage in der Volksabstimmung vom Februar 2019 sehr knapp mit 50,56 Prozent Nein abgelehnt worden war. Eine breite Koalition von den Grünen bis zur BDP und FDP verlangte darauf im Grossen Rat des Kantons Bern mit einem von fast 100 Personen unterzeichneten Vorstoss vom Regierungsrat, einen neuen Anlauf zu nehmen (energate berichtete).
Dies mit dem Ziel, "von den CO2-Grenzwerten des Bundes ab 2023 befreit zu bleiben". Zentraler Punkt der Neuvorlage sei denn auch eine Regelung im Gebäudebereich, "damit der Kanton Bern die Mindestanforderungen des neuen CO2-Gesetzes des Bundes erfüllt", schreibt der Regierungsrat. Daher sollen die noch nicht umgesetzten Basismodule der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) eingeführt werden. Vom zwingenden Ersatz fossiler Wärmeerzeuger sollen aber Gebäude, die weniger als 20 Jahre alt sind, befreit werden. Die Bauherrschaft sei "frei bei der Wahl der Sanierungsvarianten, solange das Ziel der Gesamtenergieeffizienz erreicht wird", so der Berner Regierungsrat.
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bei neuen Parkplätzen
Weiter sieht die Revision vor, die Anforderungen an die Eigenstrom-Produktion offener zu formulieren. Eine eigene Wärmeproduktion aus erneuerbarer Energie oder eine höhere Energieeffizienz der Gebäudehülle werde der Eigenstromproduktion gleichgestellt, heisst es. Zudem sollen Leuchtreklamen und Schaufensterbeleuchtungen energieeffizienter betrieben werden und für Gemeindebauten die gleichen Minergie-Standards angewendet werden wie für kantonale Bauten. Ferner soll nach der Vorstellung der Berner Regierung bei neuen Parkplätzen eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge eingeplant werden. /at