Für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz wird laut VSE der Zubau von Anlagen für die Winterproduktion entscheidend sein. (Foto: BFE)
Aarau (energate) - Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) lehnt die Volksinitiative "Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)" ab. Die Initiative stehe im Widerspruch zu einer sicheren erneuerbaren Energieversorgung, begründet der VSE seine Haltung. Um die Ziele der Klima- und Energiestrategie zu erreichen, sei der starke Ausbau der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien im Inland zentral. Für die Stromversorgungssicherheit der Schweiz wiederum werde insbesondere der Zubau von Anlagen für die Winterproduktion entscheidend sein. Dazu gehörten vor allem die alpine Photovoltaik, die Windenergie und die Wasserkraft. "Alle diese Produktionsanlagen für erneuerbare Energie benötigen Erschliessungsleitungen und weitere Netzinfrastrukturen zum Abtransport und zur Verteilung der Energie", schreibt der VSE.
Zudem würden Speicher benötigt, um überschüssige Energieproduktion für einen späteren Verbrauch bereitzuhalten. "Mit der Transformation des Energiesystems wird der Flächenbedarf der Energieversorgung deshalb zunehmen", so der Verband. "All diese Infrastrukturen benötigen Bodenflächen, die sich über das Baugebiet und das Nichtbaugebiet erstrecken." Zahlreiche Anlagen, die zur Umsetzung der Energie- und Klimastrategie und für die Winterversorgung unabdingbar seien, lägen ausserhalb des heutigen Baugebiets, denn ihre Standorte könnten nicht beliebig gewählt werden.
VSE: Raumplanungsgesetz darf Energietransformation nicht ausbremsen
Der Verband bevorzugt stattdessen den indirekten Gegenvorschlag (Revision Raumplanungsgesetz). Zahlreiche für die Energie- und Klimastrategie nötige Anlagen stünden in Konflikt mit den Grundsätzen der Raumplanung, so der VSE. Das Gesetz müsse so angepasst werden, dass der Umbau des Energiesystems nicht ausgebremst werde und die Rechts- und Planungssicherheit verbessert würden. "Dazu müssen die Planung besser koordiniert und die Bewilligungsfähigkeit der Bauten sichergestellt werden", findet der Verband.
Auch müsse die Raumplanung verstärkt und frühzeitig die verschiedenen Nutzungen und Interessen aufeinander abstimmen. "Dazu gehören sowohl die verschiedenen Interessen an der Nutzung der Oberflächen im Bau- und Nichtbaugebiet als auch die Interessen an der Nutzung des Untergrunds", so der Verband. Würden Mehr- oder Umnutzungen ausserhalb des Baugebiets zugelassen, sei auch deren Erschliessung einzuplanen. Sinnvoll wäre nach Ansicht des Verbandes auch, bestehende Bauten und deren Umschwung für die Energieversorgung nutzbar zu machen, da dies ohne erhebliche zusätzliche Bodennutzung möglich wäre. Schliesslich sollen für Anlagen, die der sicheren Energieversorgung und der Umsetzung der Energie- und Klimastrategie dienen, im Sinne der Standortgebundenheit Ausnahmeregelungen vom Grundsatz der Trennung des Baugebiets und des Nichtbaugebiets gelten. /ms
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