Swissolar-Geschäftsleiter David Stickelberger spricht sich dafür aus, dass die gesetzlichen Anforderungen für PV-Anlagen auch an Fassaden und ausserhalb der Bauzonen gelockert werden. (Foto: Swissolar)
Zürich - Swissolar weist in seiner Stellungnahme zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes auf die Notwendigkeit von PV-Anlagen ausserhalb von Gebäuden hin. Namentlich empfiehlt der Fachverband für Sonnenenergie, Stellflächen auf Infrastrukturen und auf Freiflächen zu ermöglichen. Ziel müsse es sein, auch die Verfügbarkeit von Stellflächen abseits von Dächern und Fassaden zu vereinfachen. Das schreibt Swissolar-Geschäftsführer David Stickelberger im Rahmen der Vernehmlassung der Energiekommission des Ständerates (Urek-S) an das Bundesamt für Raumentwicklung (Are).
Swissolar führt in der Stellungnahme fünf Punkte auf, lässt aber offen, ob die Anliegen innerhalb des angepassten Raumplanungsgesetzes (RPG) oder auf Stufe Verordnung (RPV) umgesetzt werden sollen. Aufgrund der zu erwartenden rascheren Umsetzung bevorzuge man Letzteres.
Biomasse und PV sollen gleich gestellt werden
Unter anderem beantragt Swissolar die Vereinheitlichung der Regelung für Energieerzeugung ausserhalb der Bauzone oder in der Landwirtschaftszone. Dazu soll im RPG geklärt werden, unter welchen Bedingungen PV-Anlagen im Zusammenhang mit Landwirtschaftszonen zonenkonform sind oder einer Ausnahmebewilligung unterstehen.
Heute bestünden in diesem Zusammenhang Unsicherheiten, da die erneuerbaren Energien PV und Biomasse im Gesetz unterschiedlich privilegiert würden. "Werden solche beseitigt, wirkt sich das positiv aus auf die Planungssicherheit für Investoren im Bereich erneuerbare Energien", schreibt Stickelberger. Rechtsunsicherheit möchte Swissolar auch in Bezug auf Anlagen auf "untypischen" Landwirtschaftsbauten wie Treibhäusern, Folientunneln oder Weideunterständen herstellen. Hierzu solle analog zu Anlagen auf "normalen" Dächern das Meldeverfahren anwendbar werden.
Kritik an Regelung zu "Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild"
Darüber hinaus sollen Solaranlagen auf Fassaden künftig keine Baubewilligung mehr voraussetzen, wie es bereits für Anlagen auf Dächern der Fall ist. Dabei verweist Swissolar auf die Forderung der Motion von Nationalrat Rocco Cattaneo (FDP) für eine Ausweitung des Meldeverfahrens. Die Beschränkung auf Dächer sei nicht mehr zeitgemäss, da Fassadenanlagen oft genauso gut integrierbar und insbesondere für eine erhöhte Stromproduktion sinnvoll seien, begründet Stickelberger den Antrag.
Des weiteren beantragt Swissolar einen Passus, der Ausnahmebewilligungen für Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen und im Bereich bestehender Infrastrukturen vorsieht, sofern diese im Interesse der Versorgungssicherheit liegen. "Die Bewilligung solcher Anlagen muss in wichtigen Fällen ohne den zeitintensiven Weg über einen Richtplaneintrag und eine Zonenplanänderung möglich sein", heisst es dazu.
Zu guter Letzt beantragt Swissolar, Solaranlagen von der Regelung in Bezug auf Veränderungen am äusseren Erscheinungsbild (Art. 24c Abs. 4 RPG) auszunehmen oder explizit zuzulassen. Mit dieser Regelung sei eine neue, wenn auch nicht beabsichtigte Hürde geschaffen worden. Sie könne potenzielle Solaranlagenbetreiber davon abhalten, ein entsprechendes Projekt zu verfolgen, widerspreche dem RPG an anderer Stelle und betreffe eine beträchtliche Anzahl von Gebäuden in der Landwirtschaftszone. /yb
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