Bern (energate) - Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) hat der Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfes zur Gletscher-Initiative zugestimmt. Sie unterstützt damit die entsprechende parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission im Nationalrat (Urek-N). Der Entscheid zugunsten des Gegenentwurfes in der Ständerats-Kommission fiel mit sieben zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen. Damit kann die Urek-N nun bis zur Sommersession 2022 eine Vorlage erarbeiten.
Der indirekte Gegenvorschlag soll das Ziel von Netto null Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Gesetzesebene verankern. Die Urek‑S begrüsst laut eigenen Angaben, dass in der Vorlage ein klares Klimaziel mitsamt Absenkpfad definiert werden soll. Will die Urek-N auch konkrete Massnahmen festschreiben, erwartet die Urek-S, dass diese mehrheitsfähig und im Hinblick auf grösstmögliche Akzeptanz ausgestaltet werden. Aus Sicht der Kommission hat der Weg über eine Gesetzesrevision den Vorteil, rascher umsetzbar zu sein als der Weg über eine Verfassungsrevision. Zum direkten Gegenvorschlag des Bundesrates und zur Volksinitiative selbst will sich die Kommission zu einem späteren Zeitpunkt positionieren.
Initianten erwarten Klimaschutz-Massnahmen im Gegenvorschlag
Die Initianten der Gletscher-Initiative haben sich in einer ersten Reaktion erfreut über den Entscheid der Urek-S gezeigt. Sie fordern aber gleichzeitig einen Gegenvorschlag mit Klimaschutz-Massnahmen, welche den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen gerecht werden sollen. Die
Kommissionsinitiative - die Vorlage für den Gesetzesentwurf - sieht vor, die Nutzung fossiler Energieträger so weit zu reduzieren, wie es "wirtschaftlich tragbar" ist. Die Initianten verlangen, dass dieses Kriterium klar und eng definiert wird.
"Für die gemeinsame Bewältigung der Klimakrise braucht es konkrete Rahmenbedingungen und Verbindlichkeiten auch für die Wirtschaft", schreiben sie. Mittelfristig müsse das Ziel der Ausstieg aus den fossilen Energien sein. Ausnahmen dürfe es nur geben, wo der Ausstieg in einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht tragbar wäre. Für einen wirksamen Klimaschutz brauche es im Gegenvorschlag zudem verbindliche Zwischenziele. /ms