Bern (energate) - Der Bundesrat hat am 30. März die Vernehmlassung zu Änderungen verschiedener Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Dazu gehören die Energieförderungsverordnung (EnFV), die Energieverordnung (EnV), die Energieeffizienzverordnung (EnEV) und die Stromversorgungsverordnung (StromVV). Die
EnFV regelt unter anderem, dass Photovoltaik-Anlagen ohne Eigenverbrauch höhere Einmalvergütungen (EIV) von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten erhalten können. Neu sollen zudem auch angebaute und freistehende Anlagen mit einem Neigungswinkel von mindestens 75 Grad einen Bonus erhalten. Diese Anlagen produzierten im Winterhalbjahr besonders viel Strom, begründet der Bundesrat diesen Entscheid. Der Bonus liegt mit 100 Franken pro kW installierter Leistung allerdings tiefer als für integrierte Anlagen (250 Fr./kW).
Zudem sieht die Verordnung vor, dass etwa Windenergie- und Geothermieanlagen neu mit Investitionsbeiträgen gefördert werden. Auch neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung ab 1 MW (bisher ab 10 MW) haben Anspruch auf einen Investitionsbeitrag. Und für Biomasseanlagen gibt es neben Investitionsbeiträgen neu auch einen Betriebskostenbeitrag.
EnV: Vereinfachte Preisgestaltung von ZEV mit Mietern und Pächtern
In der
EnV werden die Vorschriften für den Eigenverbrauch und für Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) vereinfacht. So wird das Erfordernis der zusammenhängenden Grundstücke gestrichen. Weiter werden die Vorgaben für die Preisgestaltung von ZEV mit Mietern und Pächtern vereinfacht.
In der
EnEV werden die Mindestanforderungen an die Effizienz von verschiedenen Geräten erhöht. Darin eingeschlossen sind unter anderem Kühlgeräte, Wäschetrockner, Geschirrspüler und Elektroboiler. Weiter wird bei der Energieetikette für Personenwagen berücksichtigt, dass die Zulassungen dieser Fahrzeuge zunehmend auf Basis von fahrzeugspezifischen Daten aus der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) erfolgt anstatt über die bisherige generische Typengenehmigung (TG).
Unternehmen sollen Daten zu Klimabelangen liefern
Die
StromVV konkretisiert die Bedingungen für die Durchführung von so genannten Sandbox-Projekten (Pilotprojekten). Zudem werden neue Bestimmungen aufgenommen, die den Umgang mit Deckungsdifferenzen beim Netznutzungsentgelt ausdrücklich regeln. Die Vernehmlassung für die Verordnungen dauert bis 8. Juli. Die Inkraftsetzung ist für Anfang 2023 geplant.
Der Bundesrat hat zudem die Vernehmlassung über die
Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen eröffnet. Die Verordnung sieht die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen vor. Die Basis bilden die Eckwerte, die der Bundesrat bereits im August 2021 festgelegt hat. Die Verordnung präzisiert Offenlegungspflichten über nichtfinanzielle Belange, die im Rahmen des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative eingeführt wurden. So sollen aussagekräftige und vergleichbare Daten zu Klimabelangen und Klimazielen gefördert werden. Die Verordnung soll voraussichtlich ab dem Geschäftsjahr 2023 zur Anwendung kommen. Die Vernehmlassung dazu dauert bis 7. Juli. /ms