Bern (energate) - Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-S) beantragt ihrem Rat, die Initiative "Gegen die Verbauung unserer Landschaft" abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 7 zu 3 Stimmen, wie die Kommission in einer Mitteilung schreibt. Die so genannte
Landschaftsinitiative hat eine Plafonierung der Gebäudezahl und -fläche ausserhalb der Bauzone zum Ziel. Die Initiative war zuvor bereits beim Windenergieverband Suisse Eole (
energate berichtete) und beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) (
energate berichtete) auf Widerstand gestossen.
Parallel dazu hat die Urek-S den Entwurf zu einer Änderung des Raumplanungsgesetzes im Rahmen der zweiten Etappe der Teilrevision verabschiedet. Sie habe die Vorlage des Bundesrates zum Bauen ausserhalb der Bauzonen vereinfacht und die Komplexität der vorgeschlagenen Massnahmen reduziert, schreibt die Kommission. So habe sie beispielsweise ein Konzept eingebracht, um die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet sowie die Bodenversiegelung zu stabilisieren.
Kantone sollen im Richtplan Spezialzonen bezeichnen können
Für die Umsetzung hat die Kommission die Anforderungen an die kantonalen Richtpläne verstärkt. Mittels eines Gesamtkonzepts sollen die Kantone festlegen, wie sie die das Stabilisierungsziel erreichen wollen. Ausserdem sollen sie im Richtplan innerhalb des Berggebietes Spezialzonen bezeichnen können, in denen nicht standortgebundene Nutzungen ausserhalb der Bauzone zugelassen werden können. Die Ausscheidung solcher Spezialzonen ist allerdings mit Auflagen verbunden: Im betroffenen Gebiet muss zum Beispiel eine Verbesserung der Gesamtsituation erzielt werden, verbunden mit entsprechenden Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen.
Schliesslich hat sich die Kommission ein erstes Mal mit dem Bundesgesetz zur Schaffung eines Rettungsschirms für systemkritische Stromunternehmen befasst. Sie habe sich mit Bundesrätin Simonetta Sommaruga über die Grundzüge dieses Vorhabens ausgetauscht und ferner Vertretungen der Kantone sowie der direkt betroffenen Unternehmen angehört, schreibt die Urek-S. Die formelle Beratung des Entwurfs will sie aber erst vornehmen, sobald nach Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse die Botschaft des Bundesrates vorliegt. /ms