Bern (energate) - Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) hat den Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen mit 6 zu 1 Stimmen klar angenommen. Der Bedarf für einen solchen Sicherheitsmechanismus sei aus Sicht der Kommission unbestritten, schreibt die Urek-S in einer Mitteilung. Dies zeige auch der einstimmige Eintretensentscheid. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes müsste der Bundesrat gegebenenfalls Notrecht anwenden, um die Stromversorgung des Landes zu sichern, so die Urek-S.
Die Kommission hat die
Vorlage des Bundesrates allerdings in mehreren Punkten abgeändert. "Im Vordergrund steht dabei, dass auch kleinere Stromversorgungsunternehmen Finanzhilfen beantragen können sollen, wenn sie vom Bund aufgrund ihrer regionalen Bedeutung, ihrem Versorgungsauftrag und ihrer Eigenproduktion als systemkritisch eingestuft werden", schreibt die Urek-S. Zusätzlich zu dieser Ausweitung des Rettungsschirms beantragt sie mehrere Änderungen und Präzisierungen des Gesetzestextes. Insbesondere sollen Verpflichtungen der Unternehmen gegenüber Kantonen und Gemeinden, wie Wasserzinsen und Konzessionsabgaben, beim Bezug von Darlehen nicht tangiert werden.
Kommissionsminderheit moniert zu starken Fokus auf einzelne Firmen
Darüber hinaus unterstützt die Kommission im Wesentlichen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Ansatz. Dieser sieht vor, dass der Bund den systemkritischen Stromunternehmen Darlehen von insgesamt bis zu 10 Mrd. Franken gewähren kann, wenn deren Liquidität durch extreme Preisentwicklungen an der Strombörse gefährdet ist (
energate berichtete). Diese Finanzhilfen sind gemäss dem Bundesrat subsidiär und sollen nur ausgeschüttet werden, wenn die Unternehmen und ihre Eigner alles Zumutbare unternommen haben, um die Liquiditätsprobleme aus eigener Kraft zu lösen. Um dies sicherzustellen, ist die Auszahlung der Darlehen an unattraktive Bedingungen geknüpft. Dazu zählen ein Risikozuschlag von 4 bis 10 Prozent zusätzlich zu einem marktgerechten Zinssatz sowie weitreichende Offenlegungspflichten gegenüber der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom). In der ersten Version der Vorlage war es noch um einen Risikozuschlag von 20 Prozent gegangen (
energate berichtete). Die Kosten für die Bereitstellung der nötigen Liquidität in der Bundeskasse müssen von den systemkritischen Unternehmen getragen werden.
Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zu sehr auf die Rettung einzelner Unternehmen abzielt. Sie beantragt, die Vorlage zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen. Im Zentrum müsse die Sicherstellung der Stromversorgung stehen. Für die betroffenen Unternehmen soll ein Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen.
Die erste Vorlage des Bundesrates war von den Energieversorgern, die als systemkritisch gelten - also Alpiq, Axpo und BKW -, während der Vernehmlassung teilweise heftig kritisiert worden. Axpo etwa wehrte sich gegen den "etatistischen Vertragszwang" (
energate berichtete) und die BKW sah die Einstufung als systemkritisches Unternehmen als "willkürlich" an (
energate berichtete). Erst die abgeänderte Vorlage, die der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsantworten präsentierte (
energate berichtete), konnte die Wogen zumindest bei Axpo etwas glätten (
energate berichtete). /ms