Bern (energate) - Die eidgenössischen Räte sind nicht damit einverstanden, die Förderung der Biomasse-Verwertung von der politischen Agenda zu streichen, wie das der Bundesrat wünschte. Denn nach dem Nationalrat lehnte es am 9. Juni auch der Ständerat ab, einen zuvor überwiesenen Vorstoss seines Mitglieds Daniel Fässler (Die Mitte/AI) auf bundesrätlichen Antrag hin abzuschreiben. Damit bleibt als Auftrag weiter bestehen, was Fässler mit seiner vor zwei Jahren eingereichten Motion von der Regierung verlangte.
Demnach muss diese dem Parlament die notwendigen Gesetzesänderungen unterbreiten, damit Biomasseanlagen (Holz und Biogas) auch in Zukunft wirtschaftlich betrieben werden können und ein rascher Zubau in diesem Bereich erneuerbarer Energie unterstützt wird. Das ist ganz im Sinn von Fässler. Wie der Ständerat gegenüber energate betonte, gebe es vor allem im Raumplanungsrecht und im Landwirtschaftsrecht noch Prüfungsbedarf und Verbesserungspotenzial. So wurde auf seinen Antrag hin in die vom Ständerat soeben beratene Vorlage zur Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen, dass in der Landwirtschaftszone erleichtert Biomasseanlagen gebaut werden dürfen.
Die Motion sei in diesem Punkt aber erst dann erfüllt, wenn diese Vorlage vom Parlament verabschiedet werde, schreibt Fässler. Der Ständerat aus Appenzell-Innerrhoden sieht auch bei der laufenden Revision von Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz einen Bedarf, das Thema Biomasse "nochmals anzuschauen", wie er unterstreicht. /at/yb