Aarau (energate) - Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) unterstützt die vorgezogene Einführung einer Wasserkraftreserve, verlangt jedoch einige Ergänzungen. Wie der VSE mitteilt, begrüsst er das rasche Vorgehen des Bundesrats, der bereits für nächsten Winter auf dem Verordnungsweg eine Wasserkraftreserve bilden will. Das sei "im Sinne der Versorgungssicherheit", schreibt der Verband, der zugleich Optimierungen zur Ausgestaltung und Umsetzung der Reserve vorschlägt.
Rollen der Elcom und Swissgrid teilen
So soll die Reserve-Energie nach Meinung des VSE "marktbasiert beschafft werden", und die Modalitäten müssten im Fall eines Abrufs möglichst marktnah ausgestaltet sein. Auch die Rollen- und Aufgabenzuteilung müsse noch besser geklärt werden. So müsste für den VSE die Fragen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) zur Dimensionierung und Ausgestaltung der Reserve, einschliesslich der Berechnungsmethodik und Überprüfung, klären. Daneben müsste sich die Swissgrid "auf die operative Abwicklung beschränken", hält der Elektrizitätswirtschaftsverband fest. Für diesen müssten weiter die Datenlieferungen und Auskunftspflichten durch die Betreiber, die an der Reserve teilnehmen, "auf ein Minimum und den konkreten Bedarf beschränkt sein".
VSE für eine offene Energiereserve
Im Sinn der Rechtssicherheit sollte nach Ansicht des VSE auch eine gesetzliche Grundlage für die Reserve geschaffen werden. Eine solche ist im "Mantelerlass" (Revision Energie- und Stromversorgungsgesetz) bereits vorgesehen. Das Geschäft wird derzeit von der Urek-S vorberaten. Damit die Reserve auch künftigen Anforderungen genügt, sollte diese möglichst offen als Energiereserve ausgestaltet sein für alle Produktionstechnologien und "auch den Verbrauchern (Angebot von Verbrauchsreduktionen) offenstehen", hält der Verband der Elektrizitätsunternehmen fest.
Für Swissgrid eine “umsetzbare Massnahme”
Nach dem VSE hat sich auch Swissgrid zur Wasserkraftreserve verlauten lassen. Die dazu erlassene Verordnung sei “eine nachvollziehbare, notwendige und umsetzbare Massnahme zur Erhöhung der Versorgungssicherheit”, schreibt die nationale Netzgesellschaft. Diese zeigt sich “bereit, diese zusätzliche, verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen”. Gemeint ist die operative Abwicklung der Reserve. Die Vorbereitung, Vorhaltung und der Abruf der Wasserkraftreserve sei aber “mit Kosten verbunden, welche über die Tarife abgewickelt werden sollen”, so die Ansicht von Swissgrid. “Optimierungsbedarf” sieht Swissgrid auch in der formalgesetzlichen Basis für die Anrechenbarkeit der Kosten. Zudem hat die Netzgesellschaft beantragt, “dass der Gesetzgeber so rasch wie möglich entsprechende Grundlagen auf gesetzlicher Basis schafft”. /at