Bern (energate) - Im Zuge einer Strommangellage könnte es auch dazu kommen, dass der Export von Strom ins Ausland oder die Elektromobilität eingeschränkt wird. Beide Szenarien sind jedoch unwahrscheinlich, wie aus Antworten des Bundesrats auf zwei Interpellationen hervorgeht. So hält der Bundesrat in einer Antwort auf eine
Interpellation von Grünen-Nationalrat Bastien Girod fest, dass es im Interesse der Schweiz sei, Importe und Exporte von Strom möglichst nicht bzw. nur im äussersten Notfall einzuschränken. "Die Schweizer Stromversorgungssicherheit hängt massgeblich von einem möglichst weitgehenden Zusammenspiel mit den benachbarten Strommärkten ab", begründet die Landesregierung ihre Haltung.
Der Bundesrat macht zudem darauf aufmerksam, dass ein gewisser Austausch von Strom aus Netzsicherheitsgründen jederzeit möglich bleiben müsse. Im Falle einer schweren Strom- und Gasmangellage könne er jedoch auf dem Verordnungsweg Massnahmen nach Artikel 31 des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG; SR 531) ergreifen. Dazu gehöre unter anderem die Beschränkung der Ausfuhr von elektrischer Energie. "Die Bewirtschaftungsmassnahmen gestützt auf das LVG und somit auch die Ausfuhrbeschränkungen werden jedoch nur dann angeordnet, wenn die anderen Massnahmen (einschliesslich Wasserkraftreserve und Einsatz der Reserve-Kraftwerke) nicht ausreichen", so der Bundesrat.
Hinter der Interpellation von Girod steht die Forderung der Grünen, wonach die vom Bund für den kommenden Winter geplanten Wasserkraftreserve 2 Mrd. kWh und nicht wie vorgesehen nur 500 Mio. kWh fassen soll. In der Interpellation hatte Girod den Bundesrat deshalb gefragt, ob er bereit sei, den Export von Speicherwasserkraft dahingehend einzuschränken, dass eine strategische Reserve dieser Grösse für den Winter 2022/23 in der Schweiz verbleibt respektive ob er bereits sei, im Falle einer Strommangellage den Export von Strom aus Wasserkraft einzuschränken.
Einschränkung der E-Mobilität: Nur wenn verhältnismässig
Ebenfalls denkbar ist es, dass der Bundesrat im Falle einer Strommangellage auch die Elektromobilität eingeschränkt. Dies hält die Landesregierung in einer Antwort auf eine
Interpellation von SVP-Nationalrat Albert Rösti fest. Analog zur Einschränkung des Stromexports verweist der Landesregierung dabei auf das Landesversorgungsgesetz. Dieses erteilt dem Bundesrat die Kompetenz, zur Bewältigung einer schweren Mangellage, der die Wirtschaft nicht selber zu begegnen vermag, zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen zu ergreifen. Der Bundesrat berücksichtige dabei aber die Grundsätze der Verhältnismässigkeit, wobei der Bedeutung der Mobilität Rechnung getragen werde, hiess es aus Bern. /mg