Bern (energate) - Der Bundesrat hat die Verordnungen verabschiedet, mit denen er den Bau eines temporären Reservekraftwerks in Birr im Kanton Aargau ermöglicht. Damit können gemäss Angaben des Bundesamtes für Energie (BFE) die Arbeiten zum Aufbau des mobilen Reservekraftwerks auf dem Firmengelände von GE Gas Power beginnen. Konkret geht es um zwei Verordnungen, welche die Landesregierung angenommen hat. Mit der "Verordnung über die Änderung einer Bestimmung des Landesversorgungsgesetzes" schafft der Bundesrat den Angaben zufolge die Voraussetzungen, damit für einzelne bundesrechtliche Bestimmungen vorübergehend eine andere Lösung möglich ist (insbesondere Raumplanungsgesetz, Elektrizitätsgesetz, Rohrleitungsgesetz). Mit der "Verordnung über die Bereitstellung eines temporären Reservekraftwerks in Birr" sorge der Bundesrat dafür, dass die nötigen Bauarbeiten rasch genug erfolgen können, heisst es. Beide Verordnungen treten am 24. September in Kraft und gelten bis Ende Mai 2023.
Verfügung wird am 26. September rechtswirksam
Am 2. September hatte der Bund mit der Firma GE Gas Power einen Vertrag für ein temporäres Reservekraftwerk unterzeichnet (
energate berichtete). Damit werden für rund vier Jahre acht mobile Turbinen mit einer Leistung von insgesamt rund 250 MW bereitgestellt. Die Turbinen können mit Gas, Öl oder Wasserstoff betrieben werden. Sie werden auf dem Betriebsgelände von GE Gas Power am Standort Birr aufgebaut und sollen ab Februar 2023 bis Frühling 2026 als Absicherung für den Notfall zur Verfügung stehen.
Die ordentlichen Bewilligungsverfahren werden gestützt auf das Landesversorgungsgesetz durch ein spezielles bundesrechtliches Bewilligungsverfahren abgelöst. Der Bundesrat hat damit beschlossen, dass das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den Bau des Kraftwerks mittels einer Verfügung bewilligen kann. Diese Verfügung wird den Angaben zufolge am 26. September rechtswirksam, so dass die Bauarbeiten in den nächsten Tagen beginnen können. /ms