Aarau (energate) - Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) unterstützt die rasche Einrichtung einer Winterreserve für die kurz- bis mittelfristige Versorgungssicherheit. Er hat aber einen Vorbehalt. Die Verordnung sollte aus Sicht des VSE hinsichtlich "wettbewerblicher Beschaffung und Abruflogik der verschiedenen Reserven optimiert beziehungsweise präzisiert werden". Das hält der Verband in seiner Stellungnahme fest zur Vernehmlassung, die der Bundesrat im Oktober lanciert hat (
energate berichtete).
Darin unterstreicht der VSE, dass die ergänzende Reserve "nur ausserhalb des Marktes und in Koordination mit der Wasserkraftreserve eingesetzt werden soll". Die bereits erfolgte Kontrahierung von Kapazitäten der ergänzenden Reserve für den Winter 2022/23 sei, wie es heisst, "aufgrund der knappen zeitlichen Verhältnisse nachvollziehbar". Die weiteren Kapazitäten seien jedoch mittels eines wettbewerblichen Mechanismus zu beschaffen. Dabei sollte die Ausschreibung der ergänzenden Reserve "grundsätzlich technologieneutral sein", hält der VSE fest. Für den Verband ist weiter das Abrufkonzept für die Winterreserve "noch nicht ausgereift".
Demnach müsste einerseits die bereits festgelegte Abrufordnung der Wasserkraftreserve aufrechterhalten werden. Andererseits sei klar zu unterscheiden zwischen der Abrufordnung von Wasserkraftreserve und jener innerhalb der ergänzenden Reserve für den Winter. Auf der Basis der über das Winterhalbjahr anfallenden Erfahrungswerte sei die Verordnung im darauffolgenden Jahr zudem "zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten". Das hält der VSE in seiner Stellungnahme fest, in der er betont, dass die Reserve den Weiterausbau der erneuerbaren Energien "nicht obsolet macht". /at