Mit den Wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt der Bund unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen, die ohne den Förderbeitrag nicht umgesetzt würden. (Foto: Axpo)
Bern (energate) - Seit dem 7. November können im Rahmen der 14. Ausgabe der Wettbewerblichen Ausschreibungen Programm- und Projektgesuche eingereicht werden. Die insgesamt 70 Mio. Franken Fördermittel stehen wie bis anhin für unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen zur Verfügung, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE). Davon sind laut BFE maximal 20 Mio. Franken für die Projekte mit Förderbeiträgen von mehr als 2 Mio. Franken vorgesehen. Finanziert werden diese Fördermittel aus dem Netzzuschlagsfonds.
Es ist das erste Mal, dass für Projekte mehr als 2 Mio. Franken an Fördermitteln beantragt werden können. Damit sollen auch teurere Stromsparprojekte wirtschaftlicher und damit zur Umsetzung gebracht werden, so das BFE. Bei diesen teureren Projekten kann es sich um eine grosse Stromsparmassnahme bei einem Unternehmen handeln, etwa um die Energieoptimierung einer sehr grossen Kälteanlage, oder um mehrere gleichartige kleinere Stromsparmassnahmen, die zu einem Projekt gebündelt werden, beispielsweise um die Energieoptimierung der Beleuchtungsanlagen an zehn verschiedenen Standorten eines Unternehmens. Die entsprechenden Gesuche müssen bis am 14. April 2023 eingereicht werden und nehmen an einem gemeinsamen Wettbewerblichen Auswahlverfahren teil. Die Antragstellenden werden voraussichtlich Mitte Juli 2023 über den Förderentscheid informiert.
96 Anträge übermittelt
Für die Projekte mit Förderbeiträgen bis maximal zwei Millionen Franken gilt das vereinfachte und schnellere Gesuchabwicklungsverfahren: Diese Gesuche können bis spätestens am 5. November 2023 zu einem beliebigen Eingabetermin komplett webbasiert und papierlos übermittelt werden und erhalten im Idealfall bereits vier Wochen nach der Eingabe den Förderentscheid.
Aktuell laufen noch die Evaluationen der letzten Projektgesuche aus der Ausschreibung 2022. Insgesamt hätten die Gesuchsteller 96 Anträge übermittelt, so das BFE. Es hat bis Ende Oktober für 60 neue Projekte maximal 14 Mio. Franken zugesagt. Voraussichtlich könnten für die neuen Projekte im Ausschreibungsjahr 2022 insgesamt 17 Mio. Franken zugesagt werden, schreibt das BFE. Dieses Total liegt über dem Niveau der Vorjahre mit jeweils ca. 13 Mio. Franken Fördermittelzusagen. Auch die Anzahl der Gesuchstellungen sei mit 96 deutlich höher als die jeweils rund 60 bis 70 Eingängen in den Vorjahren, so das BFE. Mit den neu geförderten Projekten würden pro Jahr künftig rund 30 Mio. kWh Strom zusätzlich eingespart.
Mit den Wettbewerblichen Ausschreibungen unterstützt der Bund unwirtschaftliche Stromsparmassnahmen, die ohne den Förderbeitrag nicht umgesetzt würden. Dabei kommen zwei verschiedene Fördermechanismen zur Anwendung: Bei den Projekten fliessen die Förderbeiträge direkt an das Unternehmen, das die Massnahme umsetzt. Bei den Programmen werden die Fördermittel von einem "Dritten", dem sogenannten Programmträger (zum Beispiel Branchenverband, Ingenieurbüro oder EVU), an die teilnehmenden Unternehmen und Haushalte ausbezahlt. Unterstützt werden diejenigen Projekte und Programme, die pro Förderfranken am meisten Strom einsparen. Für die Abwicklung ist die Firma CimArk SA in Sitten im Auftrag des Bundesamts für Energie verantwortlich. /ms
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