Olten (energate) - Die BKW möchte zusammen mit der Flughafen Bern AG den derzeit grössten Solarpark der Schweiz bauen. Margarita Aleksieva, Leiterin Geschäftseinheit Wind & Solar bei BKW, spricht im energate-Interview über die Hintergründe des Projekts.
energate: Frau Aleksieva, der vom Flughafen Bern und der BKW geplante Solarpark "BelpmoosSolar" soll eine Stromproduktion zu sehr wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gewährleisten (
energate berichtete). Von welchen Gestehungskosten geht die BKW beim Projekt aus? Was für ein Förderbeitrag des Bundes liegt diesen Kosten zugrunde?
Aleksieva: Wir gehen davon aus, dass die Gestehungskosten innerhalb des europäischen Durchschnitts für solche Anlagen zu liegen kommen und auf jeden Fall am unteren Ende für solche Anlagen mit hoher Winterproduktion in der Schweiz liegen. Neue Photovoltaikanlagen werden seit 2018 ausschliesslich mit Einmalvergütungen gefördert und betragen höchstens 30 Prozent der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen. Diese Annahme unterliegt unserer Wirtschaftlichkeitsberechnung, und wir gehen davon aus, dass ein solcher Beitrag auch in zukünftigen Förderinstrumenten/Auktionen erzielbar sein wird.
energate: Neben der Wirtschaftlichkeit besticht das Projekt Ihnen zufolge auch durch günstige zonenrechtliche Voraussetzungen. Was heisst das genau?
Aleksieva: Die PV-Anlage wird auf dem eingezäunten Areal des Flughafens entstehen, im unbebauten Perimeter der heutigen Graspisten. In diesem Bereich gibt es weder Fruchtfolgeflächen, noch sind aus planungs- und luftfahrtsrechtlichen Gründen andere Nutzungen möglich.
energate: Als Nächstes beginnt die Projektierungs- und Bewilligungsphase. Die BKW und der Flughafen Bern schreiben dazu, dass sie überzeugt seien, dass diese Verfahren auch ohne gesetzliche Erleichterungen zügig durchgeführt werden können. Kann man diese Aussage als Bekenntnis dahingehend verstehen, dass Sie darauf verzichten, zur Umsetzung des Projekts die erleichterte Bewilligungspraxis für Photovoltaik-Grossanlagen nach Art. 71a EnG in Anspruch zu nehmen? Oder anders gefragt: Ist diese Aussage auch ein Versprechen, dass Sie mit Ihrem Projekt keine alpinen Photovoltaikanlagen konkurrenzieren werden?
Aleksieva: Jede Kilowattstunde zählt und ein gut diversifiziertes Portfolio an erneuerbaren Energien ist für die Schweiz wichtig. Das Projekt der Freiflächenanlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen, die für eine Anlage nach Art. 71a EnG erforderlich sind, nicht. Es handelt sich hier also um keinen Verzicht seitens der Projektträgerschaft. Unser Projekt soll erneuerbaren Strom aus der Region für die Region liefern können.
energate: Können Sie das präzisieren?
Aleksieva: Die für eine spezielle Förderung gemäss Art. 71a EnG notwendigen Kriterien erfüllt die geplante Anlage nicht vollständig. Die geforderte Gesamtjahresleistung wird deutlich übertroffen. Die spezifische Leistung im Winterhalbjahr lässt sich aber ausschliesslich in Regionen mit starker Reflexion (Albedo) der Sonneneinstrahlung erzielen, was im alpinen Raum möglich ist, aber im Mittelland nicht. Wir gehen in unserer Planung von 320 kWh/kWp aus. Somit wird auch diese Anlage einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Energieversorgung im Winterhalbjahr leisten.
(Anmerkung der Redaktion: Damit eine Anlage nach Art. 71a EnG bewilligt werden kann, muss ihre Stromproduktion im Winterhalbjahr mindestens 500 kWh pro 1 kW installierter Leistung betragen.)
energate: Das Projekt hat seinen Anstoss also nicht in der kürzlich vom Parlament beschlossenen erleichterten Bewilligungspraxis für PV-Grossanlagen. Was ist der Grund, dass die BKW das Projekt gerade jetzt lanciert? Wäre es auch möglich gewesen, "BelpmoosSolar" schon vor ein paar Jahren zu starten?
Aleksieva: Mit der neuen Energiestrategie haben wir Solar als Kerntechnologie der BKW im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt und dies am Capital Markets Day im Oktober 2021 angekündigt. Daraufhin haben wir uns auf die Suche nach Möglichkeiten für grosse und kleine Solarprojekte in der Schweiz gemacht. Die Projektgelegenheit beim Flughafen Bern ergab sich Anfang letzten Jahres und einige Monate später, nach der positiven Machbarkeitsstudie, ist sie in einer Phase, in der wir sie bekannt geben können.
energate: Wann rechnen Sie frühestens mit einer Baubewilligung, wann fliesst bestenfalls der erste Strom?
Aleksieva: Wir streben die Baubewilligung bis Ende 2025 an. Das Verfahren besteht aus der Ausarbeitung und des Beschlusses einer entsprechenden kantonalen Richtplananpassung gefolgt von einem kombinierten Verfahren für die kantonale Überbauungsordnung und Baubewilligung. Nach Erteilung der Baubewilligung könnte die Anlage innert neun Monaten gebaut und in Betrieb genommen werden mit dem Ziel der Inbetriebnahme ab 2026.
Die Fragen stellte Mario Graf.