Bern (energate) - Der Bundesrat soll das dringliche Gesetz zur Solaroffensive so umsetzen, dass die gesetzliche Zubauschwelle von 2 Mrd. kWh erreicht wird. Das empfiehlt die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Ständerates (Urek-S) nach ihrer Konsultation zu den entsprechenden Verordnungsentwürfen. Sie will die verschiedenen Verfahren und Rechtswege, sprich Baubewilligungen sowie Stromnetz-Anschluss und -Ausbau, vereinheitlichen und aufeinander abstimmen. Dies jedoch unter Berücksichtigung der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen, wie die Kommission schreibt.
Zudem sollen alle Akteure, insbesondere im Bereich Stromnetz, ihren Handlungsspielraum so nutzen, dass sie eine möglichst rasche Produktionssteigerung erreichen. Die Modalitäten der finanziellen Förderung durch den Bund will die Urek-S so gestalten, dass die Investitionssicherheit bei der Realisierung von Projekten gegeben ist. Eine übermässige Finanzierung durch Fördermittel gilt es laut Urek-S jedoch zu vermeiden. Stattdessen fordert sie eine effiziente Verwendung der Beiträge. Aus Sicht der Kommission bleibt es von zentraler Bedeutung, dass "umfassende und ausgewogene Rahmenbedingungen für Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Energie" die Regelungen für den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik im Rahmen des
Mantelerlasses ablösen.
Anlagen müssen mindestens 10 Mio. kWh Strom erzeugen
Mit dem Gesetz zur Solaroffensive hatte das Parlament in der Herbstsession 2022 die rechtliche Grundlage für einen schnellen Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik geschaffen (
energate berichtete). Die geänderten Rahmenbedingungen gelten befristet und nur für die Anlagen, die zum Erreichen einer zusätzlichen Jahresproduktion von 2 Mrd. kWh Elektrizität erforderlich sind. Solche Anlagen müssen eine Jahresproduktion von mindestens 10 Mio. kWh erzielen, wovon ein grosser Teil auf das Winterhalbjahr entfällt. Sie profitieren dann von erleichterten Anforderungen für eine Bewilligung sowie von einer finanziellen Förderung in Form eines Investitionsbeitrages. /ms