Bern (energate) - Die Schweizerische Vereinigung für Sonnenergie (SSES) und deren Fachgruppe, der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE), kritisieren das geplante Energie- und Stromversorgungsgesetz, das die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) behandelt. Dieses sehe hohe Investitionsbeihilfen für Photovoltaikanlagen vor, doch die Verwendung des produzierten Stroms sei nicht geregelt, monieren die SSES und der VESE. So könnten PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch gemäss dem Entwurf des Bundesrats von einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten einer Referenzanlage profitieren. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, diesen Strom abzunehmen und die Gestehungskosten zu vergüten. Den Betreibern der PV-Anlagen werde dagegen keinerlei Verpflichtung auferlegt, bemängeln die SSES und der VESE. Die Anlagenbetreiber könnten frei entscheiden, ob sie ihren Strom zu Gestehungskosten dem Netzbetreiber oder zu Marktpreisen dem Markt verkaufen wollten. "Zu Zeiten hoher Marktpreise werden die PV-Betreiber den Strom also am freien Markt, zu Zeiten niedriger Marktpreise der Grundversorgung verkaufen", prognostizieren die SSES und der VESE.
Dass Anlagenbetreiber frei entscheiden können, an wen sie den Strom zu welchen Konditionen verkaufen, gefährde die Schweizer Versorgungssicherheit. Denn wenn im Markt wenig Strom verfügbar sei, stiegen die Preise und die PV-Betreiber verkauften ihren Strom im freien Markt, allenfalls sogar ins Ausland. Das widerspreche aber dem Ziel des Gesetzes, die Versorgungssicherheit zu stärken, argumentieren die SSES und der VESE.
Solarstrom soll im Inland verkauft werden
Die beiden befürchten auch Auswirkungen auf die Konsumentenstrompreise. Die Netzbetreiber hätten wegen der fehlenden Regelung keinerlei Planungssicherheit, monieren die SSES und der VESE. Die Betreiber müssten davon ausgehen, dass zu Zeiten hoher Marktpreise die PV-Anlagen in ihrem Netzgebiet ihren Strom an Dritte verkaufen. Dieser fehle dann dem Netzbetreiber und er müsse eine kurzfristige Ersatzbeschaffung zu hohen Preisen vornehmen. Diese Kosten würden auf die Konsumenten überwälzt, so die SSES und der VESE. Dabei sollte die von der Bevölkerung via Netzzuschlagfonds subventionierte Stromerzeugung auch ihr zugutekommen, finden die beiden. "Dies umso mehr, da dieser neue PV-Strom unter Ausschöpfung aller geplanten Subventionen Gestehungskosten von 3 bis 5 Rp./kWh haben wird." Zum Vergleich: Auf dem freien Markt werden zurzeit zwischen 20 und 30 Rp./kWh gezahlt.
Die SSES und der VESE fordern die Urek-N deshalb auf, gesetzlich sicherzustellen, dass von den Konsumenten subventionierter Solarstrom zu Gestehungskosten im Inland verkauft werden muss. Nur so könne sichergestellt werden, dass Gewinne nicht privatisiert und Verluste solidarisiert werden, argumentieren die beiden. /ms