Zug (energate) - Das Zuger Kantonsparlament hat am 26. Januar einstimmig einem neuen Energiegesetz zugestimmt. Im Vergleich zu den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) enthält es verschärfte Vorgaben beim Heizungsersatz. Konkret sollen Bauherren, die beim Heizungsersatz weiterhin auf ein fossiles Heizsystem setzen wollen, künftig mindestens 20 Prozent ihres Wärmebedarfs erneuerbar erzeugen müssen. Wie den Berichten zum
Gesetz zu entnehmen ist, wird erwartet, dass aufgrund dieser Bestimmung und der begleitenden Fördergelder in Zukunft auch beim Heizungsersatz kaum mehr fossile Heizungen gewählt werden. Man beruft sich dabei auf die Erfahrungen des Kantons Freiburg. Dort gilt demnach seit dem 1. Januar 2020 ebenfalls ein Mindestanteil von 20 Prozent erneuerbarer Energie beim Heizungsersatz. "Im selben Jahr betrug der Anteil fossiler Heizungen beim Heizungsersatz nur gerade 3 Prozent, im Folgejahr sank er auf 1 Prozent", heisst es.
Das neue Energiegesetz enthält weiter ein Verbot von elektrischen Widerstandsheizungen sowie eine Vorgabe, wonach Neubauten und Erweiterungen von bestehenden Gebäuden fortan so gebaut und ausgerüstet werden müssen, dass ihr Energiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung nahe bei null liegt. Zudem müssen Neubauten einen Teil der von ihnen benötigten Elektrizität selber produzieren. An der Kantonsratssitzung vom 26. Januar lehnte es das Parlament ab, die Pflicht zur Eigenstromerzeugung auf bestehende Bauten im Zuge von Sanierungen und Umbauten auszudehnen. Ein dahingehender Antrag der Fraktion "Alternative - die Grünen" fand mit 23 zu 48 Stimmen keine Zustimmung. /mg