Zürich (energate) - Swissolar reagiert auf eine aktuelle Studie, die anhand konkreter Beispiele aufgezeigt hatte, wie sehr sich die Rahmenbedingungen für den Bau einer Solaranlage von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Dringlich ist der Abbau der Ungleichbehandlung laut dem Solarverband vor allem bei der Abnahmevergütung, der Raumplanung und beim Steuerrecht. Bei der Abnahmevergütung fordert Swissolar eine gesetzlich garantierte, landesweit einheitliche Untergrenze, wie aus einer Mitteilung des Verbands hervorgeht. "Das Minimum soll fix festgelegt werden, entweder so, wie von der Urek-N vorgeschlagen (aber nicht nur eine Referenzanlage, sondern verschiedene Kategorien), oder dann soll ein fixer Preis von z.B. 8 Rp./kWh gelten", präzisierte Swissolar-Geschäftsführer David Stickelberger auf Nachfrage. Die Energiekommission des Nationalrats (Urek-N) hat jüngst dafür plädiert, dass sich die Minimalvergütung für rückgespiesenen Solarstrom an den günstigsten Anlagen orientieren soll.
Auch steuertechnisch setzt sich der Solarverband für eine Harmonisierung der Bestimmungen ein. So regt Swissolar beispielsweise an, dass eine Investition in eine Solaranlage in allen Kantonen bereits beim Neubau von der Einkommenssteuer abzugsfähig wird. Diese Regelung wenden laut dem Verband erst einige Kantone an, in den anderen gilt demnach die Regel, dass dies erst nach einer Frist von fünf Jahren nach Erstellung des Gebäudes möglich ist. Weiter fordert die Organisation einen Bagatellwert für die Besteuerung von Erträgen aus dem Verkauf von Solarstrom. Solche Bagatellwerte kennen bis dato nur die Kantone Wallis und Waadt. Und zu guter Letzt verlangt der Verband, dass Aufdach-PV-Anlagen nicht in den amtlichen Liegenschaftswert eingerechnet werden, sodass keine Liegenschaftssteuer und kein erhöhter Eigenmietwert anfallen. Swissolar zufolge hatte das Bundesgericht dies 2019 mit einem Entscheid verfügt. "Leider wird dies noch nicht von allen Kantonen umgesetzt", so Stickelberger zu energate.
Flickenteppich behindert Installationsbetriebe
Ebenfalls beanstandet werden vom Solarverband die planerischen Vorgaben auf lokaler Ebene. "Es herrscht immer noch viel Willkür in einigen Kantonen und Gemeinden bei Auflagen für Baubewilligungen", so Swissolar. Dies führe zu teuren Zusatzaufwänden bezüglich Farben und Formen und manchmal sogar zu einer Ablehnung von Gesuchen. Ähnlich lautet der Vorwurf beim Meldeverfahren. Auch hier setzten die Kantone unterschiedliche Formulare ein und verlangten unterschiedliche Unterlagen. Laut dem Solarverband behindert dieser schweizerische Flickenteppich die Installationsbetriebe, die meist gemeinde- und kantonsübergreifend arbeiten würden, massiv. Sie müssten überall andere Formulare ausfüllen und andere Regeln beachten. "Das verteuert den wichtigen Photovoltaik-Ausbau auf Gebäuden unnötig", so die Feststellung aus Zürich.
Mit seiner Mitteilung reagiert der Solarverband auf eine aktuelle Studie, die anhand konkreter Beispiele aufgezeigt hatte, wie sehr sich die Rahmenbedingungen für den Bau einer Solaranlage lokal unterscheiden. Bestes Beispiel dafür ist der Vergleich zwischen den beiden Zürcher Orten Rümlang und Kloten. Gemäss der Studie von Forschenden der ETH Zürich und der Universität Bern würde eine 12-kW-Anlage auf einem Einfamilienhaus in Rümlang über eine Lebenszeit von 30 Jahren eine Rendite von sechs Prozent oder 7.000 Franken abwerfen. Im nur 6,5 Kilometer entfernten Kloten würde man mit der gleichen Anlage dagegen einen leichten Verlust machen (
energate berichtete). /mg