Bern (energate) - Der Bundesrat hat am 3. März 2023 zwei Schutz- und Nutzungsplanungen (SNP) genehmigt: Eine wurde vom Kanton Tessin im Zusammenhang mit der Konzessionserneuerung des Wasserkraftwerks Calcaccia eingereicht, die andere vom Kanton Glarus im Rahmen eines neuen Kraftwerkprojekts am Luchsingerbach. Ziel beider SNP ist es, den Schutz und die Nutzung der Gewässer besser aufeinander abzustimmen. Wie die Landesregierung mitteilt, geht es bei der Schutz- und Nutzungsplanung des Kraftwerks Calcaccia im Wesentlichen darum, die Quellen im Einzugsgebiet des Speicherkraftwerks stärker für die Wasserkraftproduktion zu nutzen. Als Ausgleichsmassnahme vorgesehen ist ein höherer Mindestabfluss der Calcaccia in den Sommermonaten, zusätzlich werden zwei stillgelegte Seitenarme im Mündungsgebiet der Calcaccia in den Ticino wieder mit Wasser versorgt. Wie das Bundesamt für Energie auf Anfrage schreibt, produziert die Wasserkraftanlage Calcaccia derzeit rund 13,5 GWh Strom pro Jahr. Nach der Neukonzessionierung sollen es trotz der verstärkten Nutzung der Quellen nur noch 12,5 GWh sein.
Mit der Schutz- und Nutzungsplanung am Luchsingerbach (Oberlauf Bächibach) soll der Mindestabfluss unterhalb der Fassung des neuen Kraftwerks "Bächibach" auf zehn Liter pro Sekunde beschränkt werden. Dank des tieferen Mindestabflusses könne das Kraftwerk jährlich rund 0,3 GWh mehr Strom produzieren und auch im Winter betrieben werden, begründet der Bundesrat. Als Ausgleichsmassnahme soll der "Brunnenrai", ein natürlicher Quellaufstoss in Nidfurn, revitalisiert und mit der Linth vernetzt werden. Das neue Kraftwerk "Bächibach" wird von den technischen Betrieben Glarus geplant.
Schutz- und Nutzungsplanungen erlauben tiefere Restwassermengen
Das
Gewässerschutzgesetz schreibt vor, dass unterhalb von Wasserentnahmen für die Stromproduktion eine angemessene Restwassermenge in Flüssen verbleiben muss. Die natürlichen Funktionen des Gewässers sollen dadurch gewahrt werden. In Ausnahmefällen können die Kantone Restwassermengen festlegen, die das gesetzliche Minimum unterschreiten. Es braucht aber geeignete Massnahmen zum Ausgleich. In einer Schutz- und Nutzungsplanung wird festgelegt, wie Schutz und Nutzung der Gewässer aufeinander abgestimmt werden. /mg