Bern (energate) - Kürzlich gab das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den neuen durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) für Stromnetze bekannt. Das weckt Sorgen bei der Stiftung für Konsumentenschutz, die deshalb eine Anfrage beim Bundesrat eingereicht hat. Der WACC für Investitionen ins Stromnetz steigt im Tarifjahr 2024 von 3,83 auf 4,13 Prozent (
energate berichtete). Für die Stiftung ist das untragbar, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt: "Das bedeutet, dass die Konsumentinnen im Jahr 2024 über zehn Prozent mehr für Investitionen in Stromleitungen zahlen müssen." Deshalb habe Stiftungs-Präsidentin und Nationalrätin Nadine Masshardt (SP) beim Bundesrat eine Anfrage eingereicht, "wie er künftig die ausserordentlich hohen Gewinne auf Kosten der Konsumentinnen verhindern will."
In seiner
Antwort hält der Bundesrat fest, dass er im vergangenen Jahr verschiedene Massnahmen zur Abfederung des Anstiegs der Energiepreise für Unternehmen und Haushalte eingehend geprüft habe. Dabei sei er zum Schluss gekommen, "dass weder die Wirtschaftslage noch die Inflation oder die Energiepreise ausserordentliche Massnahmen rechtfertigen würden." Ausserdem habe er im Dezember beschlossen, auf die Einführung einer Übergewinnsteuer im Bereich der fossilen Energien zu verzichten, die die EU für einen begrenzten Zeitraum eingeführt hatte. "An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert, zumal das Risiko einer schweren Energieknappheit im Winter 2022/23 weiter gesunken ist", schreibt der Bundesrat. Diese Entspannung spiegele sich auch in einem deutlichen Rückgang der Strom- und Gaspreise auf den Grosshandelsmärkten wider (
energate berichtete).
Stiftung kritisiert auch angestrebte PV-Förderung
Für die Stiftung für Konsumentenschutz ist dies eine "sehr enttäuschende Nachricht für die Konsumentinnen", wie sie schreibt. Denn die Energiepreise würden sich erst mit einer zeitlichen Verzögerung auf die Lebenshaltungskosten der Menschen durchschlagen. Man blicke auch mit Sorge auf das im Parlament hängige Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, so die Stiftung weiter. Konkret kritisiert sie in ihrer Medienmitteilung Solarauktionen, durch die grosse PV-Anlagen "von den Konsumentinnen (vor)finanziert werden" sowie die angestrebte Förderung alpiner PV-Anlagen, "während Beiträge für kleinere Anlagen in dicht bebauten Gebieten gedeckelt werden". Für einen besseren Schutz der Konsumenten verweist die Stiftung auf ihre Forderung,
die Grundgebühren für die Stromrechnung durch einen Basistarif zu ersetzen - den "Basistarif 500" (
energate berichtete). /mj