Bern (energate) - Kurz bevor der Mantelerlass kommende Woche im Parlament behandelt wird, hat der Bund eine Vielzahl von Änderungsanträgen an der Vorlage publiziert. Unter den Anträgen befinden sich auch brisante Vorschläge; einer von FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen könnte beispielsweise den Weg für neue Atom- und Gaskraftwerke ebnen. Wasserfallen schlägt hierfür Anpassungen an
Art. 9bis Stromversorgungsgesetz (
Anm. d. Red.: S. 74) vor. In besagtem Artikel wird die bis 2040 zusätzlich benötigte Menge an Winterstrom festgelegt. Zudem regelt der Artikel, mit welchen Technologien dieser Zubau erreicht und welche Rahmenbedingungen für diese Kraftwerke gelten sollen. Im Vergleich zum Ständerat und der Version der Mehrheit der nationalrätlichen Energiekommission (Urek-N) sieht die
Variante von Wasserfallen einerseits ein höheres Zubauziel vor, dies sowohl generell als auch an "sicher abrufbarer" Energie. Mit dem Vorstoss des FDP-Politikers würde aber auch die Bedingung, dass der Ausbau mit Erneuerbaren vonstattengehen muss, aus dem Zubauartikel gestrichen.
"Für die Versorgungssicherheit mit Elektrizität sind alle Technologien zu nutzen, gerade auch thermische Kraftwerke", begründet dies Wasserfallen. "Thermische Kraftwerke, die ihre Wärmeenergie z. B. aus Gas oder Kernbrennstoffen gewinnen, bieten den klaren Vorteil, dass sie unabhängig der Witterung zuverlässig Strom in grossen Mengen produzieren können", so der Politiker weiter. Der Ständerat will den zusätzlichen Winterstrom mit dem Bau von Speicherwasserkraftwerken und alpinen Solaranlagen produzieren. Die Mehrheit der Urek-N setzt neben diesen beiden Technologien auch auf die Windkraft.
Mit einem ergänzenden Passus schlägt Wasserfallen zudem vor, dass thermische Kraftwerke, deren Bedarf ausgewiesen sei, künftig von nationalem Interesse sein sollen. Das Interesse an deren Realisierung soll anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen. Die Formulierung des grundsätzlichen Vorrangs findet sich auch in der Variante des Ständerats und jener der Mehrheit der Urek-N in Bezug auf neue Speicherwasserkraftwerke und alpine Solaranlagen respektive neue Speicherwasserkraftwerke, alpine Solaranlagen und Windkraftwerke.
Martullo-Blocher will zusätzliches Wasserkraftwerk auf privilegierte Liste setzen
Ebenfalls auf Art. 9bis Stromversorgungsgesetz zielt ein
Antrag von SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher ab. Sie möchte die Liste jener Speicherwasserkraftwerke, welche gemäss dem Winterstromzubau-Artikel von erleichterten Bewilligungsverfahren profitieren sollen, um das Projekt "Chlus" ergänzen. Laut Angaben der Politikerin geht es bei dem Projekt darum, das Wasser aus dem Speichersee Davosersee in einer zusätzlichen Kraftwerkstufe zu nutzen. Hierfür soll die Gefällstufe zwischen dem bestehenden Kraftwerk Küblis und dem Rhein um eine weitere, dritte, Kraftwerkstufe in Trimmis erweitert werden.
FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro wiederum möchte mit ihrem
Antrag die von der Urek-N vorgeschlagene Ausweitung der Solarpflicht abmildern. Einerseits schlägt de Quattro vor, dass Bestandsbauten nur bei der Sanierung des Dachs und nicht auch noch bei der Sanierung der Gebäudehülle mit Solaranlagen auszustatten sind. Zudem sollen grössere Gewerbe- und Industriebauten nicht auf jeden Fall bis Ende 2031 Solarstrom produzieren müssen.
GLP-Nationalrat Martin Bäumle seinerseits wehrt sich dagegen, dass die Netzbetreiber ihre übrigen Tätigkeitsbereiche künftig "institutionell, rechtlich und administrativ vollständig" vom Netzbetriebsbereich trennen sollen. Bäumle verweist in
seiner Begründung darauf, dass die bestehenden Entflechtungsregeln für organisatorisches Unbundling die Unabhängigkeit des Netzbetreibers gewährleisten und eine Quersubventionierung verhindern würden. /mg
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