Berlin (energate) - Die umstrittene Pflicht zum Bau von Ladesäulen mit Kartenterminals könnte im laufenden Jahr doch nicht kommen. Das geht aus einem neuen, dritten Änderungsentwurf der Ladesäulenverordnung (LSV) des Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Vom Tisch wäre die Vorgabe damit zwar nicht: Sie soll allerdings erst ein Jahr später - ab Juli 2024 - gelten. Das Wirtschaftsministerium selbst begründet den Vorstoss damit, den Hochlauf der E-Mobilität nicht abwürgen zu wollen. Die Verordnung liegt jetzt der EU-Kommission zur Notifizierung vor. Wie eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums auf energate-Nachfrage erklärte, laufe die Ressortabstimmung seit dem 10. März. Die Änderungen sollen demnach nach Zustimmung des Bundesrats bis Ende Juni 2023 in Kraft treten.
Nicht genügend Geräte verfügbar
Eigentlich sollten Betreiber, die eine neue Ladesäule in Betrieb nehmen, diese schon ab Juli dieses Jahres verpflichtend mit einem Kartenterminal für das Ad-hoc-Laden ausstatten. "Zum 1. Juli 2023 wird jedoch kein angemessenes Angebot an Ladesäulen am Markt verfügbar sein, das die Anforderungen der Zweiten Verordnung zur Änderung der LSV bezüglich eines einheitlichen Bezahlsystems beim Ad-hoc-Laden erfüllt und zugleich die bundesweite Nachfrage an Ladesäulen decken kann", heisst es in der Notifizierungsmitteilung an die EU.
Als weiteren Grund für den Aufschub führt das Ministerium mögliche Auswirkungen der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) auf das Bezahlen von Ladestrom in der EU an. Über die AFIR wird aktuell im Trilog verhandelt. Mit der Fristverlängerung könnten noch etwaige
Regelungen durch die AFIR berücksichtigt werden, heisst es. Die Kartenterminalpflicht ist wegen des zusätzlichen Aufwands den
Betreibern ein Dorn im Auge. Die Bundesregierung möchte dadurch das Bezahlen nutzerfreundlicher gestalten.
Strengere Meldepflichten
Mit der geplanten Änderung will das Ministerium ausserdem das öffentliche Ladenetz transparenter aufstellen. Bislang mussten Betreiber zwar ihre Säulen der Bundesnetzagentur melden, sie konnten aber einer Veröffentlichung im Register der Behörde widersprechen. Mit der Novelle solle zudem eine gesetzliche Grundlage in der LSV dafür geschaffen werden, dass künftig alle bei der Bundesnetzagentur gemeldeten öffentlich zugänglichen Ladepunkte im Ladesäulenregister der Behörde veröffentlicht werden müssen, erklärte die Ministeriumssprecherin weiter. Entwurf und Mitteilung sind auf der
Website der EU-Kommission einsehbar. /dz