Wasserkraft
Befristete Reduktion der Restwassermengen ausser Kraft gesetzt

Da die befristete Reduktion der Restwassermengen nicht mehr gilt, müssen Wasserkraftwerksbetreiber ihre Anlagen wieder auf den konzessionierten Ausgangszustand umstellen. (Foto: Kraftwerk Reckingen AG)
Möchten Sie diese und weitere Meldungen lesen?
Testabonnement
energate messenger Schweiz
- 30 Tage kostenlos
- Täglicher HTML-Newsletter + PDF-Version
- Voller Zugriff auf App und Website
- Endet automatisch
CHF 0,00
Jetzt testen
Sie haben bereits einen Zugang? Hier einloggen